Auktionshaus haftet für Plagiate – Urteil vom Bundesgerichtshof Az I ZR 73/05
12. Juni 2008
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BGH) mit dem Aktenzeichen I ZR 73/05 muß ein Auktionshaus für Plaigate haften.
Da kann man mal wieder sehen, wie viel technischen Verstand Richter haben.
Sicher ist es richtig, das der Handel mit Plagiaten unterbunden wird. Nur wie soll z.B. Ebay dagegen vorgehen? Im Grunde kann man aus fast allem Plagiate machen (Uhren, CD´s, Software, Schmuck, Textilien, Spielzeug und vieles mehr).
Man kann einfach nicht alle Auktionen überwachen. aber erklär das mal einen simplen Richter vom BGH…
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